FEHLURTEIL
Fehlurteil: übersetzung
Justizirrtum; Rechtsirrtum; Fehlentscheidung
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Fehl|ur|teil ['fe:l|ʊrtai̮l], das; -s, -e:
1. falsche richterliche Entscheidung:
er wurde aufgrund eines Fehlurteils hingerichtet.
2. als falsch eingeschätzte Meinung oder Entscheidung:
als der Rezensent sein Fehlurteil schließlich korrigierte, war der Schaden nicht mehr wiedergutzumachen.
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Fehl|ur|teil 〈n.11〉 falsches Urteil
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Fehl|ur|teil, das:
a) unangemessenes ↑ Urteil (1);
b) falsches ↑ Urteil (2).
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Fehl|ur|teil, das: a) unangemessenes ↑Urteil (1): Die Kriminalgeschichte der letzten Jahre sei voll von solchen -en, wo man Unschuldige ... hinter Zuchthausgittern habe verschwinden lassen (Prodöhl, Tod 85); b) falsches ↑Urteil (2).