EVIKTION
Eviktion: übersetzung
Evik|ti|on 〈[-vik-] f. 20〉 Besitzentziehung (auf jurist. Wege) [<lat. evictio „Sicherstellung“]
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Eviktion
[lateinisch, zu evincere »gänzlich besiegen«\] die, -/-en, Entwehrung, die Entziehung einer Sache durch richterliches Urteil, weil dem Entziehenden (Evinzierenden) daran ein besseres Recht zusteht.
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Evik|ti|on, die; -, -en [zu lat. evincere, ↑evinzieren] (Rechtsspr.): Entziehung eines Besitzes durch richterliches Urteil, weil ein anderer ein größeres Recht darauf hat; Entwehrung.