BEWÄHRUNGSFRIST
Bewährungsfrist: übersetzung
Be|wäh|rungs|frist 〈f. 20〉
1. Zeitspanne, in der man sich bewähren kann
2. 〈Rechtsw.〉 bedingte Strafaussetzung
● Strafe mit od. ohne \Bewährungsfrist
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Be|wäh|rungs|frist, die:
a) (Rechtsspr.) Frist, in der sich ein Verurteilter zum Zweck des endgültigen Straferlasses bewähren soll:
das Urteil wurde mit einer B.von drei Jahren ausgesetzt;
b) ↑ Bewährungszeit (a):
dem Vorstand wurde noch eine B. von einem Jahr gewährt.
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Bewährungsfrist,
Strafaussetzung zur Bewährung.
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Be|wäh|rungs|frist, die: a) (Rechtsspr.) Frist, in der sich ein Verurteilter zum Zweck des endgültigen Straferlasses bewähren soll: Die Vollstreckung wurde vom 31. 3. 1993 mit einer B. von fünf Jahren ausgesetzt (SZ 25. 8. 98, 3); b) ↑Bewährungszeit (a): Telekom-Chef Sommer erhielt zunächst noch eine B. (Tagesspiegel 14. 11. 98, 17).