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BWAFFENABKOMMEN

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B-Waffen-Abkommen,
 
Kurzbezeichnung für die »Konvention über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und Toxinwaffen und über ihre Vernichtung«, abgeschlossen von 113 Staaten am 10. 4. 1972, in Kraft getreten am 26. 3. 1975, enthält ein umfassendes Verbot von biologischen und toxischen Waffen sowie die Forderung, vorhandene Bestände binnen neun Monaten zu vernichten. Ergänzt wurde dieser Vertrag durch ein Abkommen über das »Verbot der Umweltkriegführung« (geschlossen 1977, in Kraft getreten 1978).


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