AUSSCHILDERN
ausschildern: übersetzung
aus|schil|dern ['au̮sʃɪldɐn], schilderte aus, ausgeschildert <
tr.; hat:
mit Verkehrsschildern versehen:
die Strecke, der Weg zum Messegelände ist gut, nicht genügend ausgeschildert.
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aus||schil|dern 〈V. tr.; hat〉 einen Weg \ausschildern mit Verkehrsschildern, Wegweisern versehen
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aus|schil|dern <sw. V.; hat:
a) mit allen erforderlichen [Verkehrs]schildern ausstatten:
der Wanderweg wurde vorbildlich ausgeschildert;
eine vorschriftsgemäß ausgeschilderte Straße;
b) durch Hinweisschilder kenntlich machen, markieren:
die Parkplätze besser ausschildern;
die Umleitung ist ausgeschildert.
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aus|schil|dern <sw. V.; hat: a) mit allen erforderlichen Verkehrsschildern ausstatten: eine vorschriftsgemäß ausgeschilderte Straße; Neue Vorfahrtsstraßen werden ausgeschildert (MM 30. 1. 70, 6); b) durch Hinweisschilder kenntlich machen, markieren: Die Umleitung erfolgt über Marlow ... nach Ribnitz und ist ausgeschildert (NNN 23. 9. 87, 4).