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EXPORTKREDITVERSICHERUNG

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Exportkreditversicherung: übersetzung

Expọrtkreditversicherung,
 
Versicherung zur Deckung von wirtschaftlichen und politischen Risiken im Außenhandelsgeschäft bei privaten Versicherungsunternehmen oder im Rahmen staatlicher Ausfuhrgarantien und -bürgschaften. Mit der Exportkreditversicherung Deutschlands (Hermes-Deckung) können Fabrikations-, Liefer- und Finanzkreditrisiken abgesichert werden bei einer Selbstbeteiligungsquote zwischen 5 % und 15 %. Über Anträge von Exporteuren auf Hermes-Deckungen, die 1949 geschaffen wurden, entscheidet ein interministerieller Ausschuss unter Federführung und nach Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft.Die Geschäftsführung obliegt der Hermes Kreditversicherungs-AG und der Treuarbeit AG (Bundesbürgschaften, Bundesgarantien und sonstige Gewährleistungen). - In Österreich handelt die Österreichische Kontrollbank AG als Bevollmächtigte der Republik Österreich bei der Verwaltung und Durchführung von staatlichen Ausfuhrgarantien und -bürgschaften. - Staatliche Ausfuhrgarantien für Exporteure übernimmt in der Schweiz die Exportrisikogarantie des Bundes (Abkürzung ERG). Die ERG kann auch für weitere Dienstleistungen im Exportgeschäft beansprucht werden (z. B. technische Beratung).


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