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ERWACHSENENBILDUNG

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Erwachsenenbildung: übersetzung

Andragogik (fachsprachlich)

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Er|wach|se|nen|bil|dung [ɛɐ̯'vaksənənbɪldʊŋ], die; - <ohne Plural>:
Einrichtungen und Maßnahmen zur Weiterbildung von Erwachsenen:
er arbeitet als Dozent in der Erwachsenenbildung; am Institut für Erwachsenenbildung wird ein PC-Kurs für Ältere angeboten.

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Er|wạch|se|nen|bil|dung 〈[ERWACHSENENBILDUNG фото -ks-] f. 20; unz.〉 Vermittlung von Bildung u. Wissen an Erwachsene (in Abendkursen o. Ä.); Sy Andragogik

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Er|wạch|se|nen|bil|dung , die <o. Pl.>:
Einrichtungen u. Maßnahmen zur Weiterbildung von Erwachsenen.

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Erwachsenenbildung,
 
Sammelbezeichnung für alle Initiativen zur Weiterbildung Erwachsener im Verlauf ihres Lebens, sei es in dafür geschaffenen Einrichtungen oder in selbst organisierter Form.
 
 Voraussetzungen und Grundlagen
 
Anthropologische Voraussetzung der Erwachsenenbildung ist lebenslange Lernfähigkeit des Menschen, der heute eine zunehmende Notwendigkeit lebenslangen Lernens entspricht.Lernen ist heute nicht nur Vorbereitung von Kindern und Jugendlichen auf späteres Leben in Beruf und Gesellschaft, sondern auch Befähigung und Bereitschaft des Erwachsenen zur kritischen Umstellung auf Veränderungen der Gesellschaft sowie die Qualifizierung zur verantwortlichen Mitgestaltung der Veränderungen (F. Pöggeler). Betrachtete sich der Erwachsene früher in der Regel als »fertiger« Mensch, der »ausgelernt« hatte, so ist es heute selbstverständlich, dass ein ständiger Lernprozess die Voraussetzung ist, sich in einer kompliziert gewordenen Welt der Technik zurechtzufinden (E. Fink). Für die gesellschaftliche Existenz werden Leben und Lernen identisch. Mündigkeit als Zentralwert des Erwachsenseins muss durch lebenslanges Lernen immer neu verwirklicht werden. Insofern ist Erwachsenenbildung konstitutiv für das Erwachsensein. In einer aufgeklärten, sich ständig neu formierenden Gesellschaft ist der Mensch »das sich selbst und der Welt aufgegebene Wesen« (M. Scheler), das Leben der demokratischen Gesellschaft eine Aufgabe freier Planung und bewusster Gestaltung im Sinne der Selbstentfaltung des Menschen.
 
Begriff und Ethos der Erwachsenenbildung orientieren sich heute vornehmlich am schnellen Wandel gesellschaftlich-beruflicher Bedingungen und Zwänge. Die Konkurrenzfähigkeit kann in vielen Berufen nur aufrechterhalten werden, wenn veraltetes Wissen und Können durch neues ersetzt wird. Auch ist ein- oder mehrmaliger Berufswechsel in offene Stellen oder neu entstehende Berufe oft erforderlich aufgrund von strukturellen Verschiebungen auf dem Arbeitsmarkt, die v. a. auf technischen Fortschritt, auf Entwicklungen in bestimmten Wirtschaftszweigen und/oder Regionen zurückzuführen sind und seit den 1980er-Jahren maßgeblich zur hohen Arbeitslosigkeit beigetragen haben. Erwachsenenbildung ist als Weiterbildung die ständige Fortsetzung von Ausbildung und Qualifizierung und umfasst Anpassungsfortbildung wie Umschulung, besonders auch unter dem Aspekt qualifizierender Aufstiegsfortbildung. Abgrenzend zur allgemeinen Weiterbildung spricht man bei in dieser Weise zielorientierter Weiterbildung auch von qualifizierender Weiterbildung, die wiederum untergliedert werden kann in abschlussbezogene und berufliche Weiterbildung. Da qualifizierende Weiterbildung vielfach Voraussetzung der Existenzsicherung ist und Erwachsenenbildung über die berufliche Qualifikation auch als Instrument beruflichen und gesellschaftlichen Aufstiegs dient, wird erklärlich, dass viele Teilnehmer der organisierten Erwachsenenbildung junge Erwachsene sind.
 
Zur Erhaltung beruflicher Konkurrenzfähigkeit und zur Bewältigung von hinzutretenden Aufgaben im gesellschaftlichen Leistungsprozess ergeben sich immer wieder Lernzeiten, die besondere Energie erfordern. Dies bedingt die verbreitete Forderung nach einer neuen Zeiteinteilung: Neben Arbeits- und Freizeit sollte es Lernzeitintervalle geben, die in den Jahresablauf ebenso eingeplant werden wie die Urlaubszeit. In der Erwachsenenbildung angelsächsischer Staaten, die für moderne Industriestaaten weithin zum Muster geworden ist, spricht man nicht wie im deutschsprachigen Raum von »Bildungsurlaub« (ein Begriff, der missverstanden werden kann, weil Erwachsenenbildung hier als Urlaub erscheint), sondern von »refreshment training« (Auffrischungstraining) oder »recurrent education« (Lernen in regelmäßigen Intervallen, eingebunden in die Phasen der Berufstätigkeit). Ein solches Verständnis von Erwachsenenbildung ist inzwischen in Deutschland in verschiedenen Gesetzen fixiert worden. Das Arbeitsförderungsgesetz von 1969 bot erstmals Möglichkeiten der geförderten beruflichen Weiterbildung. Bezahlte Freistellung gibt es bundeseinheitlich nur für Betriebsratsmitglieder (laut Betriebsverfassungsgesetz von 1972), doch besteht in einigen Bundesländern für Berufstätige allgemeiner Anspruch auf Bildungsurlaub, der der beruflichen wie der politischen Weiterbildung dienen soll.
 
Die Teilnehmerstruktur der Erwachsenenbildung wird v. a. nach Vorbildung, Beruf, Schichtzugehörigkeit, Geschlecht und Lebensalter aufgeschlüsselt. In der Vorform heutiger Erwachsenenbildung, der »Volksbildung« des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts, nahm man an, je weniger der Mensch in Kindheit und Jugend erzogen und gebildet worden sei, umso mehr sei er motiviert, an der Erwachsenenbildung teilzunehmen. Es gab auch z. B. ein lebendiges Arbeiterbildungswesen, sowohl als Bestandteil der Arbeiterbewegung wie als Bildungsangebot akademischer Trägervereinigungen. Für die heutigen Verhältnisse lässt sich statistisch das Gegenteil belegen: Das Interesse an der Erwachsenenbildung ist umso größer, je mehr der Mensch vorgebildet ist und je intensiver er »das Lernen gelernt« hat. Für die akademische Weiterbildung spielen Kongresse und Tagungen eine wichtige Rolle. Bei den Volkshochschulen und verschiedenen anderen Einrichtungen stellen Angehörige aufstiegsorientierter unterer und mittlerer Angestelltengruppen die meisten Teilnehmer, die seit den 70er-Jahren mit zunehmender Tendenz schulische Abschlüsse nachholen.
 
 Struktur, Politik, Rechtsgrundlagen und Selbstverständnis der Erwachsenenbildung
 
Nachdem eine »realistische Wende« der Erwachsenenbildung seit den 60er-Jahren zu einer Aufwertung berufsorientierter Erwachsenenbildung sowohl in betrieblicher als auch in außerbetrieblicher Form geführt hat, zugleich Angebot und Interesse an Zertifikaten und Qualifikationen zugenommen haben und auch vielfältige Versuche der Ankoppelung der politischen Erwachsenenbildung an die beruflichen unternommen worden sind, wurden überwiegend in den 70er-Jahren Struktur und Organisation der Erwachsenenbildung in den alten Bundesländern in den Ländergesetzgebungen unter der Bezeichnung »Erwachsenenbildung« (Bayern, Hessen, Niedersachsen, Saarland) oder »Weiterbildung« (Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie Berlin) geregelt. Während nur selten inhaltlich-formale Kataloge erstellt wurden (Nordrhein-Westfalen unterscheidet in der Gesetzesfassung von 1982 nichtberufliche, abschlussbezogene, berufliche, wissenschaftliche, politische, freizeitorientierte und kreativitätsfördernde Weiterbildung), wurden durchgängig Organisationsformen für Kooperation und Koordination der Trägerorganisationen geschaffen, und zwar auf Orts-, Kreis-, Bezirks- und Landesebene. Im Unterschied etwa zur Schweiz oder zu Österreich gibt es jedoch weder einen institutionalisierten noch einen freiwilligen bundesweiten Zusammenschluss der Träger der Erwachsenenbildung. Die Organisation der Erwachsenenbildung wird heute dadurch bestimmt, dass Erwachsenenbildung, die früher lediglich als Annex am Bildungssystem galt, heute als dessen vierte Stufe (quartärer Bildungsbereich) zum Teil organisch mit den voraufgehenden Stufen verbunden ist. Sowohl - nach der Trägerschaft definiert - freie, gruppenungebundene Erwachsenenbildung (Volkshochschulen) als auch gruppengebundene Institutionen (konfessionelle, gewerkschaftliche, parteipolitische Erwachsenenbildung sowie Erwachsenenbildung der Wirtschaft) bieten auf dieser Stufe in der qualifizierenden Weiterbildung systematisierte Kursprogramme (Abfolgen) sowie systematisierte staatliche oder interne Abschlüsse an.
 
Die Erwachsenenbildung ist eine der seit 1945 am stärksten expandierten Stufen des demokratischen Bildungssystems. Keine ihrer Einrichtungen besitzt ein Monopol, wiewohl die Volkshochschule die bekannteste und am meisten genutzte ist. Daneben bestehen - meist berufsgruppenorientiert - ländliche und andere Heimvolkshochschulen, Bildungswerke, Akademien (getragen von Kirchen, Gewerkschaften, Parteien, Stiftungen, Wirtschaftsverbänden und für sehr unterschiedliche Adressatenkreise gedacht), Familienbildungsstätten, Elternseminare, Arbeitskreise, Begegnungsstätten und Foren der politischen (z. B. europäische Studienzentren, friedenspädagogische Institute), sozialen, beruflichen und kulturellen Erwachsenenbildung. Die auf kommerzieller Basis geführten Institute für Fernunterricht werden nicht als Erwachsenenbildungseinrichtung im engeren Sinn anerkannt. Weitere Institutionen der Erwachsenenbildung sind die allgemein bildenden Schulen für Erwachsene, insbesondere die Abendgymnasien und Kollegs zur Erlangung der Hochschulreife oder Telekollegs zur Erlangung der Fachhochschulreife, ferner Funkkollegs und die Fernuniversität Gesamthochschule Hagen für Fernstudium (neben der Berufstätigkeit). Die universitäre Erwachsenenbildung, in Großbritannien und den USA bereits seit dem 19. Jahrhundert in »Departments of adult education« der Universität etabliert und heute als »Open University« weit verbreitet, ist in Deutschland seit dem 1976 in Kraft getretenen Hochschulrahmengesetz eine reguläre Aufgabe jeder Hochschule. In Österreich und der Schweiz sind Universitäten zunehmend Träger offener Weiterbildungsveranstaltungen und -programme.
 
Die Gründung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung ist ein allgemeines Recht, und der Staat sieht seine Aufgabe weniger in der Träger-, als v. a. in der Förderfunktion. Eine Bildungsaufsicht als Parallele zur Schulaufsicht gibt es nicht. Träger der Erwachsenenbildung sind in der Regel gemeinnützige juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die Bildungsziele der Erwachsenenbildung verfolgen. Die verschiedenen Landesgesetze zur Ordnung der Erwachsenenbildung regeln die Anerkennung von Erwachsenenbildungseinrichtungen sowie deren finanzielle Förderung und Koordination, geben aber nicht curriculare Bindungen vor, wie sie im Schulwesen üblich sind. Dennoch steht die dem öffentlichen Bildungswesen zugeordnete und ihren Prüfungssystemen unterworfene Erwachsenenbildung im Vordergrund der Arbeit der Erwachsenenbildungseinrichtungen. Stellungnahmen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung, des Deutschen Ausschusses für das Erziehungs- und Bildungswesen und des Deutschen Volkshochschulverbandes zeigen eine Abwendung der freien Erwachsenenbildung von ihrem Selbstverständnis aus der neuhumanistischen Bildungstradition auf, die Bildung als zweckfreie »Aneignung geistiger Werte« verstand und von diesem Ansatz her auf Totalität und Universalität der Bildung ausgerichtet war, und eine Neuorientierung der gebundenen Erwachsenenbildung, die als Bildungsbewegung von unten (zu deren Wurzeln der aufklärerische Gedanke der allgemeinen Menschenbildung ebenfalls gehört) aus gruppenspezifischen Emanzipationsbedürfnissen entstanden war: als politische Erwachsenenbildung im Zusammenhang mit der Arbeiterbewegung, als konfessionelle Erwachsenenbildung insbesondere durch den Kulturkampf. Die verstärkte Förderung der Weiterbildung zur beruflichen Bewährung ist aber in dem größeren Rahmen eines Verständnisses der Erwachsenenbildung als »Lebenshilfe«, »Bildungshilfe« oder »Aktivierung der Kräfte« zu sehen, um Zugang zu den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Dimensionen der modernen, offenen Gesellschaft zu gewinnen, zu individueller Identifikationsbildung, Selbstverwirklichung und Persönlichkeitsfestigung zu gelangen, Kommunikationsfähigkeit sowie soziales und verantwortliches Verhalten zu entwickeln. In diesem Sinne kann allerdings nur die freiwillige Weiterbildung und nicht die bloße, unter Druck geleistete berufliche Anpassungsqualifizierung bildend sein.
 
 Neuere Ansätze
 
Moderne Erwachsenenbildung basiert auf der Erkenntnis, dass eine mehr- statt einmalige Beschäftigung mit den Grundthemen des Lebens erforderlich ist, da sich z. B. Probleme wie Sexualität, Politik und Weltanschauung entsprechend den Erfordernissen der einzelnen Lebensabschnitte verändern, und deshalb Daseinsorientierung immer wieder notwendig ist. Das Thema Beruf etwa stellt sich für den jungen Erwachsenen, der mit Berufsausbildung und -bewährung befasst ist, anders als für ältere Berufstätige, die dem Ausscheiden aus dem Beruf und der Vorbereitung auf ein möglichst erfülltes Alter, nicht zuletzt in Anbetracht der allgemein gestiegenen Lebenserwartung, entgegensehen. Themenkreise für ältere Menschen sind z. B. Gesundheit und Krankheit, soziale Alterssicherung, Umstellung der Ernährung und Lebensführung sowie Aufnahme neuer Interessen und Tätigkeiten. Um diese Interessen zu wecken und zu befriedigen, muss das Angebot ein breites Spektrum umfassen. Mehr als bisher muss die Erwachsenenbildung aber auch Methoden anbieten, die dem Lern- und Sozialverhalten der jeweiligen Altersgruppe gerecht werden. Als erziehungswissenschaftliche Disziplin befasst sich die Geragogik mit Bildungsfragen und Bildungshilfen für den Orientierungsprozess im dritten Lebensabschnitt. Angesichts der Zunahme des Anteils älterer Menschen an der Bevölkerung verändern sich Stil und Methode der Erwachsenenbildung insofern, als Erwachsenenbildung nicht nur am Beruf, sondern auch an Freizeit orientiert sein soll, nicht nur an Leistung, sondern auch an Muße, nicht nur am gesellschaftlichen Aufstieg, sondern auch an der Vollendung des Lebens. Die Forderung, Erwachsenenbildung müsse der »Weg zum Mitbürger« (F. Borinski) sein, ist nicht nur auf die Kooperation von Bürgern verschiedener politischer oder religiöser Überzeugung, unterschiedliche Berufe und Bildungsschichten zu beziehen, sondern auch auf das Zusammenleben der Generationen.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Abendschulen · Altern · Arbeit · Arbeitslosigkeit · Beruf · berufliche Bildung · Bildung · Volkshochschule · zweiter Bildungsweg
 
Literatur:
 
R. Bubenzer: Grundl. für Staatspflichten auf dem Gebiet der Weiterbildung (1983);
 H. Meyer-Wolters: Arbeiterbildung - Aufgabe der freien E. (1983);
 N. Reichling: Akadem. Arbeiterbildung in der Weimarer Rep. (1983);
 
E., hg. v. E. Schmitz u. a. (1984);
 
Didaktik der E., hg. v. H.-D. Raapke u. a. (1985);
 E. Prokop: Orientierung für die E. (1985);
 I. Nezel: Allg. Didaktik der E. (Bern u. a. 1992);
 J. Kade: E. u. Identität (21992);
 U. Loeber-Pautsch: Familie u. Weiterbildung (1993).

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