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EIGENMANN

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Eigenmann: übersetzung

Eigenmann,
 
Plural Eigenleute, ursprüngliche Bezeichnung für den persönlich Unfreien, den Leibeigenen. Später bezeichnete Eigenmann auch den dinglich Unfreien, den Hörigen, wobei die Bezeichnung im weitesten Sinne gebraucht wurde. Die Rechtsstellung des Eigenmanns konnte von der stärksten persönlichen Bindung (Schollenpflichtigkeit) bis zu einer reinen Abgabepflicht alle Abhängigkeitsstufen beinhalten. Die Institution Eigenmann fand mit der Aufhebung der Leibeigenschaft ihr Ende.


найдено в "Wörterbuch der deutschen familiennamen"
Eigenmann: übersetzung

Standesname zu mhd. eigenman »Dienstmann, Höriger«.


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