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FARADAYSCHE GESETZE

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faradaysche Gesetze
 
['færədɪ-], die 1833/34 von M. Faraday aufgestellten beiden Gesetze, die bei der Elektrolyse den Zusammenhang zwischen dem Stromfluss und den an den Elektroden abgeschiedenen Stoffmengen beschreiben. Das 1. faradaysche Gesetz besagt, dass die Masse m einer aus einem Elektrolyten abgeschiedenen Stoffmenge der während der Abscheidung durchgeflossenen Elektrizitätsmenge (Ladung) Q proportional ist, m = c · Q.Der Proportionalitätsfaktor c wird das elektrochemische Äquivalent des abgeschiedenen Stoffes genannt. Nach dem 2. faradayschen Gesetz (faradaysches Äquivalenzprinzip) gilt unabhängig von der chemischen Natur des abgeschiedenen Stoffes für das elektrochemische Äquivalent c = M / (zF), wobei M die molare Masse, z die Wertigkeit des betreffenden chemischen Elements und F die Faraday-Konstante ist. Die beiden faradayschen Gesetze können zusammengefasst werden zur Aussage, dass für die an einer Elektrode abgeschiedene Masse m = MQ / (zF) gilt. Die durch die gleiche Ladung an den beiden Elektroden abgeschiedenen Massen m1 und m2 verhalten sich wie die Äquivalentmassen der abgeschiedenen Stoffe.


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