EINHEIRAT
Einheirat: übersetzung
Ein|hei|rat 〈f. 20〉
1. Eintritt durch Heirat
2. Besitzübernahme durch Heirat
● \Einheirat in eine Familie, in ein Geschäft
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Ein|hei|rat, die; -, -en:
das Einheiraten.
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Ein|hei|rat, die; -, -en: das Einheiraten: Landwirt, Handwerker, Geschäftsmann oder Akademiker zur baldigen E. in größere, moderne Landwirtschaft mit Geschäft gesucht (Augsburger Allgemeine 29./30. 4. 78, 30).