EINKLAGEN
einklagen: übersetzung
ein||kla|gen 〈V. tr.; hat〉 durch Klage eintreiben (Schuld)
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ein|kla|gen <sw. V.; hat:
a) durch Klage vor einem Gericht einzutreiben, zu erlangen suchen:
Schulden, 80 000 Euro e.;
der eingeklagte Betrag;
b) mit Nachdruck [und moralischem Rechtsanspruch] fordern:
Menschenrechte und Bürgerfreiheit, Solidarität, Grundsätze e.
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ein|kla|gen <sw. V.; hat: a) durch Klage vor einem Gericht einzutreiben, zu erlangen suchen: Schulden, Forderungen, 80 000 Mark e.; der eingeklagte Betrag; b) mit Nachdruck [und moralischem Rechtsanspruch] fordern: Menschenrechte und Bürgerfreiheit, Solidarität, Grundsätze e.