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ENERGIERECHT

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Energierecht: übersetzung

Energierecht,
 
eine komplexe Rechtsmaterie, deren Regelungsgegenstand die sichere und kostengünstige Versorgung mit Strom, Gas und Fernwärme umfasst. Das Energierecht ist zum Teil dem öffentlichen und zum Teil dem Privatrecht zuzuordnen. In einem engeren Sinne wird das Energierecht häufig als das Recht der leitungsgebundenen Energieversorgung verstanden, dessen wichtigste Vorschriften im Energiewirtschaftsgesetz, im Energieeinsparungsgesetz und im Energiesicherungsgesetz erfasst sind.Das Kartellrecht enthielt ebenfalls spezielle energierechtliche Bestimmungen (z. B. §§ 103, 103 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen alter Fassung), die jedoch 1998 aufgehoben wurden. Primär privatrechtlichen Charakter hat die Regelung des Verhältnisses zwischen den Energieversorgungsunternehmen und deren Kunden (allgemeine Versorgungsbedingungen für Tarifkunden). In einem weiteren Sinn werden unter den Begriff des Energierechts die rechtlichen Regelungen gefasst, die die Gewinnung und Verteilung von Primärenergie (Kohle, Öl, Erdgas, Kernenergie) sowie die Produktion, Verteilung und Verwendung von leitungsgebundener Energie zum Gegenstand haben. (Energiepolitik)


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Energierecht: translation

Energierecht n energy law


T: 52