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BAYERN: AUFSTIEG UNTER MONTGELAS

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Bayern: Aufstieg unter Montgelas
 
Seit dem Westfälischen Frieden von 1648 war die Politik der wittelsbachischen Kurfürsten von Bayern in traditioneller Rivalität zu Österreich vom Streben nach einer europäischen Großmachtstellung geprägt, was den Mittelstaat wiederholt an die Seite Frankreichs geführt hatte. Auch der 1799 beim Regierungsantritt des Kurfürsten Maximilian IV. Joseph zum leitenden Minister berufene Maximilian von Montgelas betrieb die Annäherung an Frankreich. Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 entschädigte Bayern für seine 1801 erlittenen linksrheinischen Gebietsverluste; nach dem Frieden von Preßburg (siehe auch Napoleonische Kriege) 1805 grenzte es im Norden an Thüringen, im Südwesten an den Bodensee. Es hatte sich erst jetzt auf Franken und Schwaben ausgedehnt und mit dieser »überstammesmäßigen« Struktur die Basis für seinen Aufstieg zu einer dritten deutschen Macht errungen.Von 1805 bis 1814/15 wurden auch die österreichischen Gebiete Vorarlberg und Tirol, von 1809/10 bis 1815/16 Salzburg, das Inn- und das Hausruckviertel Bayern zugeteilt. 1815/16 erhielt es unter anderem die linksrheinische Pfalz. 1806 hatte der Kurfürst als Maximilian I. Joseph den Königstitel angenommen. 1806 sah sich Bayern zum Eintritt in den Rheinbund veranlasst, dessen Ausgestaltung als lose Allianz souveräner Staaten es wesentlich mitbestimmte; 1813 gab es mit dem Anschluss an die Verbündeten der Befreiungskriege im Vertrag von Ried, in dem es sich die 1806 erreichte volle Souveränität und die Wahrung seines Besitzstandes zusichern ließ, den Anstoß zur Auflösung des Rheinbunds. Auf dem Wiener Kongress hinderte maßgeblich die bayerische Opposition die Errichtung einer deutschen Zentralgewalt.
 
Die heterogenen Gebietserwerbungen der napoleonischen Zeit suchte Montgelas im Geiste des aufgeklärten Absolutismus und der unbeschränkten Staatssouveränität durch vielfältige innere Reformen nach französischem Vorbild mit dem bayerischen Kerngebiet zu einem Staat zu verschmelzen. An die Spitze des Staates stellte er ein in Ressorts eingeteiltes Ministerium und unterwarf das Land einer zentralistischen Verwaltungsorganisation. 1808 erging eine Verfassung, deren Bestimmungen über eine Volksvertretung zwar nie in Kraft traten, aber als Vorläufer der Verfassung von 1818 angesehen werden können, da sie das ständische Prinzip überwanden. Ein weiteres zukunftsweisendes Element war die verfassungsmäßige Sicherung der Grundrechte. Der Adel verlor alle Privilegien; die Bauernbefreiung wurde begonnen. Die Gleichberechtigung der drei christlichen Konfessionen wurde hergestellt, die Emanzipation der Juden durchgesetzt. Das Bildungswesen erhielt eine zeitgemäße Form. Eine schlagkräftige Armee entstand. Das Recht wurde reformiert. Ähnliche »Revolutionen von oben« erfolgten auch in den Mittelstaaten Baden, Württemberg und Hessen.


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