Значение слова "ABMAHNVEREIN" найдено в 1 источнике

ABMAHNVEREIN

найдено в "Universal-Lexicon"

Ạb|mahn|ver|ein, der (Rechtsspr. Jargon): Verein, der Firmen o. Ä. auf nicht vertrags- od. gesetzesgemäße Geschäftspraktiken aufmerksam macht u. diese mit Hinweis auf eine mögliche Klage abmahnt [u. die Zahlung einer so genannten Strafgebühr verlangt].


T: 44