ABMAHNVEREIN
Ạb|mahn|ver|ein, der (Rechtsspr. Jargon): Verein, der Firmen o. Ä. auf nicht vertrags- od. gesetzesgemäße Geschäftspraktiken aufmerksam macht u. diese mit Hinweis auf eine mögliche Klage abmahnt [u. die Zahlung einer so genannten Strafgebühr verlangt].