ANLAUFKOSTEN
Anlaufkosten: übersetzung
Ạn|lauf|kos|ten <Pl.> (Wirtsch.):
Kosten, die zu Anfang eines Unternehmens o. Ä. entstehen.
* * *
Anlaufkosten,
Ausgaben eines Unternehmens bei der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs für das Anlernen der Arbeitskräfte, das Einrichten von technischen Anlagen, das Erschließen von Beschaffungs- und Absatzmärkten. Als Aufwendungen der Ingangsetzung des Geschäftsbetriebs können Anlaufkosten ebenso wie die Aufwendungen für die Erweiterung des Geschäftsbetriebs nach § 269 HGB bei Kapitalgesellschaften in der Bilanz aktiviert werden (Bilanzierungshilfe). Nach § 282 HGB müssen aktivierte Beträge in jedem folgenden Geschäftsjahr mit mindestens 25 % abgeschrieben werden.