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BAGATELLSTEUERN

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Bagatellsteuern: übersetzung

Bagatẹllsteuern,
 
Steuern mit geringem Aufkommen. Nimmt man das weithin übliche Abgrenzungskriterium eines Anteils von weniger als 0,1 % am gesamten Steueraufkommen, so gibt es in Deutschland auf Bundesebene nach Abschaffung der Börsenumsatz-, Gesellschaft- und Wechselsteuer zum 1. 1. 1992 und der Leuchtmittel-, Salz-, Tee- und Zuckersteuer zum 1. 1. 1993 keine Bagatellsteuern mehr. Sie existieren nur noch auf Landes- (Feuerschutzsteuer) und Gemeindeebene (Hunde-, Jagd-, Vergnügung-, Zeitwohnungsteuer). Weniger als 0,5 % des gesamten Steueraufkommens bringen jeweils die Erbschaft-, Kaffee-, Schaumwein-, Bier- sowie Rennwett- und Lotteriesteuer. Von den etwa 30 Steuern machen die Lohn- und Einkommensteuer, Umsatz-, Körperschaft-, Gewerbe-, Mineralöl- und Tabaksteuer zusammen etwa 90 % und die restlichen Steuern zusammen nur rd. 10 % des gesamten Steueraufkommens aus.


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