ADHÄSIONSVERFAHREN
Adhäsionsverfahren: übersetzung
Ad|hä|si|ons|ver|fah|ren, das (Rechtsspr.): Verfahren vor einem Strafgericht, bei dem durch den Verletzten vermögensrechtliche Ansprüche gegen den Beschuldigten geltend gemacht werden können, obwohl dies eigentlich nur bei einem Zivilgericht möglich ist.