EXPORTGESCHÄFT
Exportgeschäft: übersetzung
Ex|pọrt|ge|schäft 〈n. 11〉 Geschäft, das Exporthandel treibt, Außenhandelsfirma; Ggs Importgeschäft
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Ex|pọrt|ge|schäft, das:
1. Firma, deren Tätigkeit im Export von Waren besteht.
2. einzelnes, über bestimmte Exportlieferungen abgeschlossenes Geschäft.
3. <o. Pl.> Exporthandel.
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Ex|pọrt|ge|schäft, das: 1. Firma, deren Tätigkeit im Export von Waren besteht. 2. einzelnes, über bestimmte Exportlieferungen abgeschlossenes Geschäft. 3. <o. Pl.> Exporthandel.