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COULOMBSCHES REIBUNGSGESETZ

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coulombsches Reibungsgesetz
 
[ku'lɔ̃-], von C. A. de Coulomb 1785 formulierte Gesetzmäßigkeit: Die zur Überwindung der Haft- beziehungsweise der Gleitreibung zweier Körper tangential zu ihrer Berührungsfläche aufzuwendende Schub- oder Zugkraft FR ist ihrem Betrag nach proportional dem Betrag der Normalkraft FN, die sie an ihren Berührungsflächen normal zu diesen aufeinander ausüben (speziell proportional dem Gewicht eines auf einer Unterlage ruhenden Körpers): FR = μ · FN, wobei μ die von der Größe der Berührungsfläche nahezu unabhängige Haft- beziehungsweise Gleitreibungszahl ist.


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