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BISMARCK: ENTLASSUNG

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Bismarck: Entlassung
 
Am 9. März 1888 starb Kaiser Wilhelm I. im einundneunzigsten Lebensjahr. Sein liberal eingestellter und mit einer Tochter der britischen Königin Victoria verheirateter Sohn, der nun als Kaiser Friedrich III. den Thron bestieg, war bereits todkrank und konnte die in ihn gesetzten Hoffnungen, er würde das Reich nach englischem Vorbild in eine parlamentarische Monarchie umgestalten, nicht mehr erfüllen.Er starb am 15. Juni 1888.
 
Der neue Kaiser, der neunundzwanzigjährige Wilhelm II., verehrte Bismarck als Gründer des Reiches und Gestalter der Reichspolitik. Aber da er selbstbewusst war und voller Tatendrang selbstständige Politik machen wollte, kam es bald zu Kontroversen, anfangs über Nebensächlichkeiten, dann über grundsätzliche Differenzen in der Sozial- und in der Außenpolitik. So sprach sich der Reichskanzler für eine Verlängerung des Rückversicherungsvertrages aus, um den »Draht nach Russland« nicht abreißen zu lassen, und in der sich verschärfenden Arbeiterfrage befürwortete er die Verlängerung des Sozialistengesetzes. Wilhelm II. veranlasste Bismarck schließlich, sein Rücktrittsgesuch einzureichen. Seine Entlassung erfolgte am 20. März 1890.


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