Einhalt: übersetzung
Ein|halt ['ai̮nhalt]:
in der Wendung jmdm., einer Sache Einhalt gebieten: einem Handeln, das als schädlich oder störend empfunden wird, durch energisches Entgegentreten, Einschreiten ein Ende setzen, es unterbinden:
einem Übel, einer Seuche Einhalt gebieten.
Syn.: einer Sache begegnen (geh.); einer Sache einen Riegel vorschieben; etwas unterbinden; etwas vereiteln; etwas verhindern; etwas verhüten; jmdn., etwas abblocken; jmdn., etwas aufhalten (geh.).
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Ein|halt 〈m.1; unz.〉 Halt ● jmdm. \Einhalt gebieten weiteres Tun verhindern, jmdn. zur Beendigung seines Tuns auffordern; einer Sache \Einhalt gebieten od. tun eine Sache beendigen, an weiterer Ausbreitung hindern, eindämmen, zurückhalten
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Ein|halt [15. Jh., zu ↑ einhalten (2 a)]:
in der Wendung jmdm., einer Sache E. gebieten/tun (geh.; [durch energisches Entgegentreten] jmdn. dazu veranlassen, etw. nicht weiterzuführen; etw. Schädliches, Störendes abstellen, eindämmen: er redete unaufhörlich und niemand gebot ihm E.; einem Übel E. tun).
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Ein|halt [15. Jh., zu ↑einhalten (2 a)]: nur in der Wendung jmdm., einer Sache E. gebieten/tun (geh.; [durch energisches Entgegentreten] jmdn. dazu veranlassen, etw. nicht weiterzuführen; etw. Schädliches, Störendes abstellen, eindämmen): der Chef redete unaufhörlich, und niemand gebot ihm E.; einem Übel, einer Seuche E. tun; Sie gebot den trüben Gedanken E. (Benrath, Konstanze 159); Es würde mich sehr interessieren, ob es in Ihrer Zeitung keinen Lektor gibt, der einem solchen schludrigen Umgang mit der Sprache E. gebietet (FAZ 22. 8. 98, 9 [Leserbrief]).