ABBLENDLICHT
Abblendlicht: übersetzung
Fahrlicht (veraltet)
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Ab|blend|licht ['apblɛntlɪçt], das; -[e]s:
(bei Kraftfahrzeugen) Scheinwerferlicht, das so eingestellt ist, dass ein entgegenkommendes Fahrzeug nicht geblendet wird:
mit Abblendlicht fahren; vom Standlicht auf Abblendlicht umschalten; Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht.
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Ạb|blend|licht 〈n. 12〉 Licht des abgeblendeten Scheinwerfers; Ggs Fernlicht
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Ạb|blend|licht , das:
↑ abgeblendetes (1 b) Scheinwerferlicht bei Kraftfahrzeugen:
mit A. fahren.
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Ạb|blend|licht, das: abgeblendetes (1 b) Scheinwerferlicht bei Kraftfahrzeugen: die Autofahrer schalteten vom Standlicht auf A. um (B. Vesper, Reise 224); mit A. fahren.