AUFENTHALTSBERECHTIGUNG
Aufenthaltsberechtigung: übersetzung
Auf|ent|halts|be|rech|ti|gung, die:
Recht zu einem zeitlich u. räumlich unbeschränkten Aufenthalt in einem Land.
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Auf|ent|halts|be|rech|ti|gung, die: Recht zu einem zeitlich u. räumlich unbeschränkten Aufenthalt in einem Land: Knapp zehn Prozent der im Kreis Offenbach lebenden Ausländer, 5 500, haben eine A., das bedeutet, sie können ohne Meldung bei der Behörde dauerhaft in Deutschland leben (FR 3. 3. 99, 1).