BIGAMIE
Bigamie: übersetzung
Doppelehe
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Bi|ga|mie 〈f. 19; unz.〉 (strafbare) Ehe mit zwei Ehepartnern zugleich; Sy Doppelehe [<lat. bis „doppelt“ + grch. gamos „Ehe“]
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Bi|ga|mie, die; -, -n [mlat. bigamia, zu kirchenlat. bigamus = zweifach verheiratet, zu lat. bi- = zwei u. griech. gameĩn = heiraten]:
(gesetzwidrige) Doppelehe:
in B.leben.
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I Bigamie
[zu bi... und griechisch gámos »Hochzeit«, »Ehe«] die, -/...'mi|en, Doppelehe, das Eingehen einer weiteren Ehe trotz Bestehens einer früher geschlossenen Ehe. In Deutschland bestimmt § 5 Ehegesetz, dass niemand eine Ehe eingehen darf, bevor seine bereits bestehende Ehe für nichtig erklärt oder aufgelöst worden ist. Dem Verbot der Bigamie steht eine Wiederholung der Eheschließung nicht entgegen, wenn die Ehegatten Zweifel an der Gültigkeit ihrer Ehe hegen. Die Bigamie ist darüber hinaus strafrechtlich erfasst: mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bedroht, wer eine Ehe eingeht, obwohl er verheiratet ist oder als Unverheirateter wissentlich mit einem Verheirateten die Ehe schließt (§ 171 StGB). Ähnliche Vorschriften enthalten § 192 des österreichischen StGB und Art. 215 des schweizerischen StGB.
II Bigamie
(Doppelehe), das Eingehen einer zweiten Ehe durch einen bereits Verheirateten, der dann als Bigamist bezeichnet wird. Das Wort Bigamie stammt aus dem Griechischen und leitet sich her von bi zwei und gámos Hochzeit. Bigamie ist u. a. in Europa (in Deutschland nach dem Ehegesetz) unter Strafandrohung verboten.
Siehe auch: Polygamie.
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Bi|ga|mie, die; -, -n [mlat. bigamia, zu kirchenlat. bigamus = zweifach verheiratet, zu lat. bi- = zwei u. griech. gameĩn = heiraten]: (gesetzwidrige) Doppelehe: in B. leben.