BEIGEORDNETER
Beigeordneter: übersetzung
Bei|ge|ord|ne|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 gewählter Gemeindebeamter, gewählte Gemeindebeamtin
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Bei|ge|ord|ne|ter, der Beigeordnete/ein Beigeordneter; des/eines Beigeordneten, die Beigeordneten/zwei Beigeordnete:
Beamter od. Angestellter einer Stadtverwaltung.
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Beigeordneter,
vom Gemeindeparlament (Stadtrat, Stadtverordnetenversammlung) auf Zeit gewählter Beamter, der in ehren- oder hauptamtliche Funktion für bestimmte Bereiche der öffentlichen Verwaltung verantwortlich ist.