EHELICHE PFLICHTEN
eheliche Pflichten: übersetzung
eheliche Pflichten,
ältere, meist im rechtlichen Sinne gebrauchte Bezeichnung für die (teilweise einklagbaren) Pflichten, die sich für beide Partner aus der Eheschließung ergeben. Nach § 1353 (Familienrecht) des Bürgerlichen Gesetzbuchs der Bundesrepublik Deutschland sind die Ehegatten »einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet«. Wenigstens innerhalb der katholischen Kirche bezieht sich die »Erfüllung der ehelichen Pflichten« bis in die jüngste Zeit auch auf die Sexualität: Die Ehegatten dürfen sich einander nicht ohne ernsten hinreichenden Grund versagen.