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ARBEITNEHMERHILFE

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Arbeitnehmerhilfe,
 
Leistung der Arbeitsförderung; kann an Arbeitnehmer gewährt werden, die unmittelbar vor einer auf höchstens drei Monate befristeten, nicht nur geringfügigen Beschäftigung Arbeitslosenhilfe bezogen haben (§ 56 SGB III). Die Arbeitnehmerhilfe beträgt 25 DM je Tag, ist steuerfrei und wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer mindestens sechs Stunden oder durchschnittlich sechs Stunden täglich bei einer Arbeitszeit von 30 Stunden in der Kalenderwoche beschäftigt war.


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