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DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK: PLANWIRTSCHAFT

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Deutsche Demokratische Republik: Planwirtschaft
 
Im Gegensatz zu der Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland wurde in der DDR entsprechend dem zentralistischen Staatsaufbau nach dem Muster der UdSSR die staatliche Planwirtschaft eingeführt, das heißt eine zentral und nach langfristigen Plänen gelenkte, von politisch motivierten Zielsetzungen beeinflusste Wirtschaftsordnung. Der Staat dirigierte und kontrollierte zentral die gesamten wirtschaftlichen Vorgänge. Mit den ebenfalls planwirtschaftlich organisierten Ostblockländern war die DDR im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) verbunden.
 
Grundlage der wirtschaftlichen Planung waren die stark durch politische Zielsetzungen bestimmten Perspektivpläne, die stufenweise in Mehrjahresplänen (häufig Fünfjahrplänen) und schließlich in Jahresplänen verwirklicht werden sollten. Gegenstand der Planung für einen Vollzugszeitraum waren die Verteilung der Produktionsfaktoren (einschließlich der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) auf die Branchen bzw.Regionen und schließlich auf die Produktionseinheiten (Betriebe, Kombinate), die Festsetzung von Verrechnungspreisen sowie die Bestimmung der Sollwerte der Produktionsergebnisse. Der Gesamtplan wurde in verschiedene Teilpläne (Investitions-, Produktions-, Konsumtionsplan) und schließlich in Einzelpläne eingeteilt.
 
Der erste Fünfjahrplan der DDR (1951 bis 1955) hatte vorrangig das Ziel, die Industrieproduktion zu verdoppeln und die Folgen von Kriegszerstörung, Reparationen und rücksichtsloser sowjetischer Demontage zu beseitigen. Dementsprechend wurden Energieerzeugung, Schwerindustrie, chemische Industrie und Maschinenbau auf- und ausgebaut. Die Konsumgüterindustrie wurde dagegen weitgehend vernachlässigt. Die Planziele wurden trotz vielfältiger Schwierigkeiten - anders als bei späteren Plänen - insgesamt erreicht, die Arbeitsproduktivität konnte um 55 % gesteigert werden.
 
Der zweite Fünfjahrplan konnte erst 1958 in Kraft treten und wurde wegen unrealistischer Zielsetzungen wenig später abgebrochen. Er ging 1959 in einen Siebenjahrplan über. Nach dem Mauerbau 1961 wurden Wirtschaftsreformen eingeleitet, die als »Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft« 1963 beschlossen wurden. Damit wollte die SED-Führung eine rentabilitätsorientierte Wirtschaftspolitik einführen, die eine verstärkte Förderung des Konsums einschloss. Der Siebenjahrplan wurde 1963 durch einen Perspektivplan bis 1970 abgelöst, der jeweils in Jahresplänen konkretisiert werden sollte.
 
Für die Wirtschaftsplanung ließen sich in der DDR drei Ebenen unterscheiden: An der Bestimmung der Planziele wirkten die wichtigen politischen und Verwaltungsorgane mit, vor allem das Politbüro der SED, der Ministerrat und die Staatliche Plankommission. Dies war die zentrale Ebene. Die Staatliche Plankommission war das zentrale Organ des Ministerrats für die Planung. Grundsatzfragen legte sie dem Ministerrat zur Entscheidung vor. Auf der mittleren Ebene fungierten die Bezirksplankommissionen als Organ der Bezirksräte für die Territorialplanung. Für die örtliche Planung zuständig war die Kreisplankommission, die dem Kreisrat zuarbeitete und ihm unterstellt war; zugleich war sie der Bezirksplankommission nachgeordnet.


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