Emissionsteuer,
1) eine Form der Kapitalverkehrsteuern: Besteuert wird die Erstausgabe von Effekten.
2) eine Abgabe auf Schadstoffemissionen, die dem Verursacher derartiger Umweltschädigungen die volkswirtschaftlichen Kosten seines Handelns anlasten soll (Internalisierung negativer externer Effekte); z. B. die Abwasserabgabe.