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EMISSIONSTEUER

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Emissionsteuer,
 
1) eine Form der Kapitalverkehrsteuern: Besteuert wird die Erstausgabe von Effekten.
 
 2) eine Abgabe auf Schadstoffemissionen, die dem Verursacher derartiger Umweltschädigungen die volkswirtschaftlichen Kosten seines Handelns anlasten soll (Internalisierung negativer externer Effekte); z. B. die Abwasserabgabe.


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