BERUFUNGSINSTANZ
Berufungsinstanz: übersetzung
Be|ru|fungs|in|stanz auch: Be|ru|fungs|ins|tanz 〈f. 20〉 Gericht, vor dem ein Berufungsverfahren verhandelt wird
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Be|ru|fungs|in|s|tanz, die (Rechtsspr.):
für eine ↑ Berufung (4) zuständiges, nächsthöheres Gericht.
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Be|ru|fungs|in|stanz, die (Rechtsspr.): für eine ↑Berufung (4) zuständiges, nächsthöheres Gericht.