BAUFLUCHTLINIE
Baufluchtlinie: übersetzung
Bau|flucht|li|nie 〈[-njə] f. 19〉 = Fluchtlinie [zu Flucht „Schar Vögel“]
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Bau|flucht, (österr. nur so:) Bau|flucht|li|nie, die:
Grenze, über die hinaus eine Bebauung nach dem Bebauungsplan der Gemeinde verboten ist.
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Bau|flucht, Bau|flucht|li|nie, die: Grenze, über die hinaus eine Bebauung nach dem Bebauungsplan der Gemeinde verboten ist.