DIENSTGEBERBEITRAG ZUM AUSGLEICHSFONDS FÜR FAMILIENBEIHILFEN
Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen,
Familienbeihilfen-Beitrag, eine in Österreich erhobene Abgabe, deren Ertrag der Finanzierung der Familienbeihilfen dient (Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Abgabepflichtig sind alle Dienstgeber; der Beitragssatz beträgt 4,5 % der Summe der im Kalendermonat gezahlten Löhne. Hinzu kommt ein Zuschlag in Höhe von 0,4 % der Lohnsumme als Kammerumlage nach dem Handelskammergesetz.