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DIENSTGEBERBEITRAG ZUM AUSGLEICHSFONDS FÜR FAMILIENBEIHILFEN

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Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen,
 
Familienbeihilfen-Beitrag, eine in Österreich erhobene Abgabe, deren Ertrag der Finanzierung der Familienbeihilfen dient (Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Abgabepflichtig sind alle Dienstgeber; der Beitragssatz beträgt 4,5 % der Summe der im Kalendermonat gezahlten Löhne. Hinzu kommt ein Zuschlag in Höhe von 0,4 % der Lohnsumme als Kammerumlage nach dem Handelskammergesetz.


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