AUSLIEFERUNGSSCHEIN
Auslieferungsschein: übersetzung
Aus|lie|fe|rungs|schein 〈m. 1〉
1. Schein, gegen den etwas ausgeliefert werden darf
2. Quittung, gegen die eine Geldsendung ausgezahlt wird
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Auslieferungsschein,
Ablieferungsschein, englisch Delivery order [dɪ'lɪvərɪ 'ɔːdə], Abkürzung d/o [diː'əʊ], Handel: vom Eigentümer einer Ware ausgestellter Schein, der andere, z. B. den Käufer, gegenüber dem Lagerhalter zur Entnahme der Ware ermächtigt.