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ALTENHILFE

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Altenhilfe: übersetzung

Ạl|ten|hil|fe 〈f. 19; unz.〉 Maßnahmen der staatlichen Sozialhilfe für alte Menschen

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Ạl|ten|hil|fe, die:
Unterstützung u. Betreuung hilfsbedürftiger alter Menschen mit öffentlichen Mitteln.

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Altenhilfe,
 
Angebote und soziale Dienste für ältere Menschen. Zur offenen Altenhilfe gehören Freizeitangebote (z. B. Altenbegegnungsstätten, Altenklubs), zur ambulanten Altenhilfe gehören Sozialstationen und mobile Dienste (z.B. Kranken- und Hauspflege, »Essen auf Rädern«). Die stationäre Altenhilfe umfasst Wohn- und Pflegeheime für Ältere. Wegen der Zunahme älterer Menschen mit Pflegebedürftigkeit bevorzugt man auch aus Kostengründen die ambulante Altenhilfe, betreutes Wohnen sowie neue Institutionen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Bei Hilfe- beziehungsweise Pflegebedarf können Leistungen der Pflegeversicherung und/oder der Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.
 
Die moderne Altenhilfe bemüht sich, über die bloße Versorgung alter Menschen hinaus persönliche Hilfen zum Schutz gegen Vereinsamung im Alter zu entwickeln.
 
Nach § 75 Bundessozialhilfegesetz werden Altenhilfen als Hilfen in besonderen Lebenslagen gewährt (z. B. Hilfen bei der Beschaffung und Erhaltung altersgerechter Wohnungen). Sie ergänzen gesetzliche Sozialleistungen für alte Menschen besonders aus der Renten- und der Pflegeversicherung. - Auch in Österreich gibt es einen Anspruch auf soziale Dienste, ähnlich in der Schweiz.
 
Literatur:
 
O. Blume: A., in Hwb. der Wirtschaftswiss., Bd. 1 (1977);
 L. Lowy: Soziale Arbeit mit älteren Menschen (a. d. Amerikan., 1981, mit Bibliogr.);
 N. Belardi: A.(1999).

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Ạl|ten|hil|fe, die: Unterstützung u. Betreuung hilfsbedürftiger alter Menschen mit öffentlichen Mitteln.


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