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BERUFEN

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berufen: übersetzung

(sich auf etwas) beziehen; zitieren; anführen; ernennen

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1be|ru|fen [bə'ru:fn̩], berief, berufen:
1. <tr.; hat (jmdm. ein Amt) anbieten; in ein Amt einsetzen:
er wurde ins Ministerium, zum Vorsitzenden berufen.
Syn.: anheuern (ugs.), anstellen, bestellen, einstellen, engagieren, ernennen, heranziehen, holen, rufen, verpflichten.
2. <+ sich> sich zur Rechtfertigung, zum Beweis o.Ä. auf jmdn., etwas beziehen:
Sie können sich immer auf mich, auf diesen Befehl berufen.
Syn.: sich stützen.
2be|ru|fen [bə'ru:fn̩] <Adj.>:
für etwas besonders befähigt [und dafür vorbestimmt]:
ein berufener Vertreter seines Fachs; sie ist, fühlt sich berufen, Großes zu leisten.
Syn.: geeignet.

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be|ru|fen1 〈V. 201; hat〉
I 〈V. tr.〉
1. ernennen
2. in ein Amt einsetzen
3. bestellen, kommen lassen
4. beschwören
5. heraufbeschwören (Geister, Unglück); Sy beschreien
● wir wollen es nicht \berufen wir wollen nicht davon sprechen, sonst tritt es ein (Aberglaube); einen Professor an eine Universität \berufen; er ist als Ordinarius nach Göttingen \berufen worden; jmdn. zu sich \berufen; er ist zum Nachfolger des Verstorbenen \berufen worden
II 〈V. refl.〉 sich auf jmdn. od. etwas \berufen jmdn. od. etwas als Zeugen od. als Beweis nennen ● er berief sich auf das Gesetz
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be|ru|fen2 〈Adj.〉 auserwählt, vorbestimmt, in besonderem Maße befähigt, mit einer speziellen Begabung ausgestattet ● \berufen sein eine Sendung zu erfüllen haben; viele sind \berufen, aber wenige sind auserwählt (Matth. 20, 16); er ist dazu \berufen, anderen Menschen zu helfen; sich zu etwas \berufen fühlen; ein \berufener Musiker; etwas aus \berufenem Munde wissen aus sicherer, erster Quelle

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1be|ru|fen <st. V.; hat [mhd. beruofen = zusammenrufen; proklamieren; beschreien]:
1.
a) jmdn. in ein [hohes] Amt einsetzen:
jmdn. auf einen Lehrstuhl, zum Vorsitzenden b.;
sie wurde als ordentliche Professorin für Alte Geschichte an die Universität Bonn berufen;
b) (veraltet) zusammenrufen, einberufen.
2. <b. + sich> sich (zur Rechtfertigung, zum Beweis) auf jmdn., etw. beziehen:
ich berufe mich auf dich als Zeugen.
3. (österr. Rechtsspr.) Berufung einlegen.
4. zu viel [im Voraus] über etw. reden, sodass es (nach abergläubischer Vorstellung) misslingt od. nicht in Erfüllung geht; beschreien (meist verneint):
ich will es nicht b., aber bisher hat die Sache immer geklappt.
5. (landsch., bes. nordd.) zurechtweisen, zur Ordnung rufen.
2be|ru|fen <Adj.>:
bes. befähigt, begabt, geeignet (u. daher vorbestimmt, prädestiniert für etw.):
ein berufener Kritiker;
aus -em Mund[e] (aus sicherer Quelle, von kompetenter Seite) etw. erfahren;
zu großen Taten b. sein.

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1be|ru|fen <st. V.; hat [mhd. beruofen = zusammenrufen; proklamieren; beschreien]: 1. a) jmdn. in ein [hohes] Amt einsetzen: jmdn. auf einen Lehrstuhl, zum Vorsitzenden b.; er wurde als ordentlicher Professor für Alte Geschichte an die Universität Bonn berufen; Guilleaume ... wurde auf Delattres verlassenen Posten in die Präfektur berufen (Maass, Gouffé 339); b) (veraltet) zusammenrufen, einberufen: Zu derselben Stunde ... berief Justinian den letzten Kronrat, um noch einmal die Meinung seiner Generäle und Minister zu hören (Thieß, Reich 542); ∙ c) rufen (5): Damit ich ... das Haus nicht verfehlte, berief ich einen Lohnbediensteten (Goethe, Italien. Reise 12. 3. 1787, abends [Neapel]). 2. <b. + sich> sich (zur Rechtfertigung, zum Beweis) auf jmdn., etw. beziehen: sich auf das Gesetz, auf Vertragsbedingungen b.; ich berufe mich auf dich als Zeugen. 3. (österr. Rechtsspr.) Berufung einlegen: Das Gericht ... verdonnerte ihn zur Zahlung von 375 000 Schilling und zum Ersatz der Prozesskosten. Abedi berief gegen das Urteil (Wiener 10, 1983, 53). 4. (ugs.) zu viel [im Voraus] über etw. reden, sodass es (nach abergläubischer Vorstellung) misslingt od. nicht in Erfüllung geht; beschreien (meist verneint): ich will es nicht b., aber bisher hat die Sache immer geklappt. 5. (landsch., bes. nordd.) zurechtweisen, zur Ordnung rufen: wie sie die Kinder beruft, wenn sie mit dem Eislöffel herumfuchteln (Nossack, Begegnung 432).
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2be|ru|fen <Adj.>: bes. befähigt, begabt, geeignet (u. daher vorbestimmt, prädestiniert für etw.): ein -er Kritiker; aus -em Mund[e] (aus sicherer Quelle, von kompetenter Seite) etw. erfahren; zu großen Taten b. sein; du fühlst dich b. zu helfen; Sie sind dazu b., die Nahziele der Partei zu verwirklichen (Fraenkel, Staat 97); R viele sind b., aber wenige sind auserwählt (nach Matth. 20, 16).


найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
I1. * vt
1) вызывать, приглашать, призывать (к себе)
2) приглашать (для замещения должности); назначать (на работу)
er wurde als Professor an die Universität berufen — он был приглашён в университет в качестве профессора
j-n auf einen Lehrstuhl berufen — приглашать кого-л. на заведование кафедрой
j-n auf den Thron berufen — возводить на престол кого-л.
j-n zu einem Amt berufen — приглашать кого-л.на должность
j-n zum Nachfolger berufen — делать кого-л. своим преемником
3) делать выговор ( замечание ) (кому-л.); призывать к порядку, одёргивать (кого-л.)
ein Kind berufen — унять ребёнка
4) уст. созывать (напр., собрание)
5) диал. много (хорошо или дурно) говорить (о ком-л.), поднять большой шум (вокруг чего-л., кого-л.); много шуметь (по поводу кого-л., чего-л.); порочить (кого-л., что-л.); бесчестить (кого-л.)
6) сглазить (кого-л., что-л.); накликать беду
ich will es nicht berufen — разг. как бы не сглазить!; как бы беды не накликать!
2. * auf A (sich)
1) ссылаться (на кого-л., на что-л.)
2) уст. апеллировать, обращаться (к кому-л., к чему-л.)
II1.
part II от berufen (sich)
2. part adj
1) призванный, предназначенный (zu D к чему-л.); компетентный, авторитетный
ein berufener Kritiker — критик по призванию
zu etw. (D) berufen sein — быть призванным ( иметь призвание ) к чему-л.
sich zu etw. (D) berufen fühlen — чувствовать призвание к чему-л.
wer wäre (dazu) berufener als er? — кто более подошёл бы (для этого)?
2) уст. прославленный; нашумевший; снискавший себе добрую ( дурную ) славу


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


berufen* I

I vt

1. приглашать (для замещения должности), назначать (на работу и т. п.); (in A) избирать (в какую-л. организацию)

j-n auf einen Lehrstuhl berufen — приглашать кого-л. на заведование кафедрой

j-n zu j-s Nachfolger berufen — делать кого-л. чьим-л. преемником

2. разг. сглазить; накликать беду

berufe es nicht! — не сглазь!

ich will es nicht berufen, aber … — я боюсь сглазить, но …

II sich berufen (auf A) ссылаться (на кого-л., на что-л.)

berufen II

I part II от berufen

II part adj призванный, предназначенный(zu D к чему-л.); компетентный, авторитетный

aus berufenem Munde — от компетентного лица {человека}

zu etw. (D) berufen sein — быть призванным, иметь призвание к чему-л.

sich zu etw. (D) berufen fühlen — чувствовать призвание к чему-л.

wer wäre (dazu) berufener als er — кто более, чем он подошёл бы (для этого)



найдено в "Deutsch-Englisch Worterbuch gesetz"
berufen: translation

berufen v appoint


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