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BUNDESAMT FÜR VERFASSUNGSSCHUTZ

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Bundesamt für Verfassungsschutz: übersetzung

Bundesamt für Verfassungsschutz,
 
zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern gehörende Bundesoberbehörde; errichtet 1950, Sitz: Köln. Die Aufgaben des Bundesamts für Verfassungsschutz sind im Bundesverfassungsschutzgesetz vom 20. 12. 1990 geregelt. Danach ist es zuständig für die Sammlung und Auswertung von Informationen a) über Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, b) über sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten für eine fremde Macht und c) über Bestrebungen, die durch Anwendung von Gewalt auswärtige Belange Deutschlands gefährden. Die Verfassungsschutzbehörden sind nach dem so genannten Abhörgesetz auch zur Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs berechtigt (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis). Das B. f. V. arbeitet mit den Verfassungsschutzämtern der Länder zusammen; polizeiliche Exekutiv- und Weisungsbefugnisse stehen den Verfassungsschutzämtern nicht zu. (Verfassungsschutz)


найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
(сокр. BfV)
Федеральное ведомство по охране конституции (ФРГ)


T: 31