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ALTERSVORSORGESONDERVERMÖGEN

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Altersvorsorge-Sondervermögen,
 
Abkürzung AS, von einer Investmentgesellschaft verwalteter thesaurierender Fonds, dessen Vermögenswerte (Wertpapiere, Schuldscheindarlehen, Immobilien, stille Beteiligungen) mit dem Ziel langfristigen Vorsorgesparens von einer Depotbank verwahrt werden. Für die Anlage sind nicht nur Limite (maximal 75 % der Anteile dürfen in Aktien und stillen Beteiligungen angelegt werden), sondern im Hinblick auf langfristige Performancevorteile auch Mindestquoten (Mindestanteil von Aktien und Immobilien 51 %) gesetzlich vorgeschrieben (§§ 37 h-m Gesetz über die Kapitalanlagegesellschaften in der Fassung vom 9. 1. 1998). Spekulative Geschäfte mit Derivaten sind nicht zulässig. Mit dem Erwerber eines Anteilscheins ist eine Vertragsdauer von mindestens 18 Jahren (oder mindestens bis zur Vollendung des 60. Lebensjahrs) zu vereinbaren. Das Altersvorsorge-Sondervermögen unterscheidet sich von anderen Sondervermögen dadurch, dass es nicht auf einen bestimmten Anlagemarkt ausgerichtet ist, sondern als zusätzliches Instrument langfristiger kapitalmarktorientierter privater Altersvorsorge konzipiert wurde. Nach Auslaufen des Sparplans kann zwischen der Auszahlung des Gesamtbetrags des angesparten Kapitals und einem Auszahlungsplan mit monatlichen festen Raten gewählt werden.


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