Ausfahrt: übersetzung
Aus|fahrt ['au̮sfa:ɐ̯t], die; -, -en:
1. das Ausfahren (1a, b, c) .
2. Stelle, an der ein Fahrzeug aus einem bestimmten Bereich herausfährt /Ggs. Einfahrt/: die Ausfahrt des Hofes, des Hafens; bitte die Ausfahrt frei halten.
Zus.: Hafenausfahrt, Hofausfahrt.
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Aus|fahrt 〈f. 20〉
1. das Ausfahren, Spazierfahrt
2. Fahrt (des Zuges) aus dem Bahnhof
3. Ausgang für Fahrzeuge
4. Straße zum Verlassen der Autobahn od. Schnellstraße; Sy 〈österr.〉 Abfahrt (3)
5. Ausgang für Schiffe (Hafen\Ausfahrt)
● \Ausfahrt frei halten!; der Zug hat noch keine \Ausfahrt darf den Bahnhof noch nicht verlassen; die \Ausfahrt Bremen nehmen
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Aus|fahrt , die; -, -en:
1.
a) das ↑ Ausfahren (1 a):
die A.zum Heringsfang;
b) das ↑ Ausfahren (1 b):
die A. aus dem Schacht dauert wenige Minuten;
der Zug hat noch keine A. (darf noch nicht aus dem Bahnhof fahren).
2.
a) Stelle, an der ein Fahrzeug aus einem bestimmten umgrenzten Raum hinausfährt:
die A. des Hofes, des Hafens;
bitte die A. frei halten;
b) Kurzf. von ↑ Autobahnausfahrt:
die A. Mannheim-Süd.
3. Spazierfahrt:
eine kleine A. machen.
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Aus|fahrt, die; -, -en: 1. a) das Ausfahren (1 a): die A. zum Heringsfang; b) das Ausfahren (1 b): Er trat näher ans Fenster, um die A. beobachten zu können (Böll, Adam 32); die A. aus dem Schacht dauert wenige Minuten; der Zug hat noch keine A. (darf noch nicht aus dem Bahnhof fahren). 2. a) Stelle, an der ein Fahrzeug aus einem bestimmten umgrenzten Raum hinausfährt: die A. des Hofes, des Hafens; bitte die A. freihalten; b) kurz für ↑Autobahnausfahrt: die A. Mannheim-Süd. 3. Spazierfahrt: eine kleine A. machen.