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FELDGENDARMERIE

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Feldgendarmerie: übersetzung

Fẹld|gen|dar|me|rie 〈[-ʒan-] f. 19; unz.〉 Heerespolizei hinter der Front; Sy Feldpolizei (1)

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Fẹld|gen|dar|me|rie, die <o. Pl.> (Militär früher):
Heerestruppe, die im Krieg militärpolizeiliche Aufgaben wahrzunehmen hat.

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Feldgendarmerie
 
[-ʒãdarməri], erstmals 1866 im preußischen Heer, nach der Reichsgründung auch in den anderen deutschen Kontingenten im Kriegsfall aufgestellte Militärpolizeitruppe. Im Preußisch-Österreichischen Krieg 1866 rekrutierte sich die Feldgendarmerie noch ausschließlich aus Landgendarmen, 1870/71 und im Ersten Weltkrieg neben diesen vorwiegend aus Unteroffizieren und Gefreiten der Kavallerie. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Feldgendarmerie aus Kadern der Ordnungspolizei aufgestellt. Als Dienstzeichen trugen die Angehörigen der bis 1945 bestehenden Feldgendarmerie einen Ringkragen mit Kette und aufgeprägtem Adler.
 
In der Bundeswehr werden heute die militärpolizeilichen Aufgaben von den Feldjägern wahrgenommen.
 

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Fẹld|gen|dar|me|rie, die <o. Pl.> (Milit. früher): Heerestruppe, die im Krieg militärpolizeiliche Aufgaben wahrzunehmen hat.


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