EINSPRACHE
Einsprache: übersetzung
Ein|spra|che 〈f. 19; schweiz.〉 Einspruch ● \Einsprache gegen etwas erheben
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Ein|spra|che, die; -, -n (österr., schweiz.):
Einspruch:
E. gegen etw. erheben.
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Einsprache,
schweizerische Bezeichnung für einen Rechtsbehelf gegen eine verwaltungsbehördliche Verfügung. Die Einsprache kann nur ergriffen werden, wenn ein Gesetz dies ausdrücklich vorsieht. Im Gegensatz zum Beschwerdeverfahren entscheidet die verfügende Behörde und nicht eine übergeordnete Instanz über die Einsprache.
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Ein|spra|che, die; -, -n (österr., schweiz.): Einspruch: E. gegen etw. erheben; Von diesem Gleichbehandlungsprinzip ist der Gesetzgeber abgewichen, um beim Mieter die Angst vor einer E. abzubauen (NZZ 2. 2. 83, 10).