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EINSPRACHE

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Einsprache: übersetzung

Ein|spra|che 〈f. 19; schweiz.〉 Einspruch ● \Einsprache gegen etwas erheben

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Ein|spra|che, die; -, -n (österr., schweiz.):
Einspruch:
E. gegen etw. erheben.

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Einsprache,
 
schweizerische Bezeichnung für einen Rechtsbehelf gegen eine verwaltungsbehördliche Verfügung. Die Einsprache kann nur ergriffen werden, wenn ein Gesetz dies ausdrücklich vorsieht. Im Gegensatz zum Beschwerdeverfahren entscheidet die verfügende Behörde und nicht eine übergeordnete Instanz über die Einsprache.

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Ein|spra|che, die; -, -n (österr., schweiz.): Einspruch: E. gegen etw. erheben; Von diesem Gleichbehandlungsprinzip ist der Gesetzgeber abgewichen, um beim Mieter die Angst vor einer E. abzubauen (NZZ 2. 2. 83, 10).


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


Einsprache f =, -n австр., швейц.

возражение

Einsprache erheben* — возражать



найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
f =, -n уст.
возражение
Einsprache erheben — возражать


найдено в "Немецко-русском политехническом словаре"
f
амбушюр (напр. микрофона)


найдено в "Kleines deutsch-lateinisches Handworterbuch"
Einsprache: übersetzung

Einsprache, s. Einspruch.



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