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BEZUGSSCHEIN

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Bezugsschein: übersetzung

Be|zugs|schein 〈m. 1; bes. in u. nach dem 2. Weltkrieg〉 Berechtigungsschein zum Kauf von rationierten Waren; oV Bezugschein

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Be|zugs|schein, Bezugschein, der:
Bescheinigung, die zum Kauf bewirtschafteter Waren berechtigt:
etw. auf, durch B. bekommen.

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Bezugsschein,
 
1) Börsenwesen: 1) Gewinnanteilschein bei Wertpapieren, insbesondere bei Aktien (Dividendenschein, Coupon); 2) bestimmten Schuldverschreibungen beigegebener Anrechtsschein auf den Bezug von Aktien (Optionsanleihe).
 
 2) Recht: behördliche Bescheinigung über das Recht zum Bezug von Wirtschaftsgütern.Der Bezugsschein dient im Spannungs- oder Verteidigungsfall der Absatz- und Wirtschaftslenkung (Sicherstellungsgesetze) oder der Gefahrenabwehr, z. B. beim erlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln.

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Be|zugs|schein, Bezugschein, der: Bescheinigung, die zum Kauf bewirtschafteter Waren berechtigt: bei der Ausgabestelle für Kleiderkarten gab es -e für Trauerkleidung (Grass, Hundejahre 339); etw. auf, durch B. bekommen.


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Bezugsschein: übersetzung

Bezugsschein (Aviso- und Bezugsschein), eine bei den Eisenbahnverwaltungen in Österreich, Ungarn, Bosnien und Herzegowina in Gebrauch befindliche Drucksorte, womit den Adressaten die Ankunft einer Sendung angezeigt wird und durch dessen Besitz sie zur Empfangnahme des Frachtbriefes legitimiert sind. Der Empfänger hat den B. zu unterschreiben und dem den Frachtbrief ausfolgenden Beamten abzugeben. Bei den deutschen Bahnen sind ähnliche Drucksorten, die demselben Zwecke dienen, unter der Bezeichnung »Benachrichtigung« eingeführt.



найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
m
1) ордер (на получение нормированных товаров)
2) квитанция (о приёме подписки на газету и т. п.)


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


Bezugsschein m -(e)s, -e

ордер (на получение товара)



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