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AUSSCHLAGUNG

найдено в "Universal-Lexicon"
Ausschlagung: übersetzung

Ausschlagung,
 
Erbrecht: die Willenserklärung des zum Erben oder Vermächtnisnehmer Berufenen, durch die er seine diesbezügliche Rechtsstellung preisgibt (§§ 1943 ff. BGB). Die Ausschlagung muss im Inland innerhalb von sechs Wochen (nach Kenntnisnahme von der Berufung als Erbe) erfolgen, und zwar beim Erben gegenüber dem Nachlassgericht zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form; sie ist bedingungslos und unwiderruflich zu erklären und kann sich nur auf die Erbschaft im ganzen beziehen. Bei Wohnsitz des Erblassers im Ausland oder bei Auslandsaufenthalt des Erben beträgt die Frist sechs Monate. Die Ausschlagung eines Vermächtnisses kann unbefristet und formlos geschehen. Der Erbanfall gilt aufgrund der Ausschlagung als nicht eingetreten. Die Erbschaft fällt an denjenigen, der berufen wäre, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte.


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


Ausschlagung f =

отклонение; отказ

Ausschlagung einer Erbschaft юр. — отказ от наследства



найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
f =, -en
отклонение, отказ
Ausschlagung der Erbschaft — юр. отказ от наследства


найдено в "Deutsch-Englisch Worterbuch gesetz"
Ausschlagung: translation

Ausschlagung f rejection; refusal; disclaimer


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