FAMILIENHILFE
Familienhilfe: übersetzung
Fa|mi|li|en|hil|fe, die:
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung an den Versicherten für dessen unterhaltsberechtigte Angehörige.
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I Familienhilfe,
Unter dem Begriff Familienhilfe werden staatliche Hilfen für die Familie zusammengefasst. Dies umfasst u. a. den Mutterschutz, den Erziehungsurlaub und das Erziehungsgeld, das Kindergeld und den Unterhaltsvorschuss (Unterhalt).
II Familienhilfe,
Kurzbezeichnung für sozialpädagogische Familienhilfe.
III Famili|enhilfe,
Familienversicherung.
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Fa|mi|li|en|hil|fe, die: Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung an den Versicherten für dessen unterhaltsberechtigte Angehörige.