DROST
Drost: übersetzung
Drọst 〈m. 1; früher〉 Verwalter einer Drostei [<mnddt. dros(se)te; → Truchsess]
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Drost
[niederdeutsch »Truchsess«] der, -es/-e, höherer Verwaltungsbeamter in verschiedenen Funktionen. Seine Stellung ist in vielem mit der eines Amtmannes zu vergleichen. Nur in Norddeutschland verbreitet. In Hannover hieß der Regierungs-Präsident 1822-85 Landdrost.
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Drọst, der; -es, -e [aus dem Niederd. < mniederd. dros(sē)te, (m)niederd. Form von ↑Truchsess] (hist.): in Nordwestdeutschland u. Teilen der Niederlande über einen Verwaltungsbezirk gesetzter landesherrlicher Beamter.