ABSCHLAGSDIVIDENDE
Abschlagsdividende: übersetzung
Zwischendividende
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Ạb|schlags|di|vi|den|de, die: 1. Vorauszahlung auf die endgültige Jahresdividende. 2. (im Konkursverfahren) bei der Abschlussverteilung an die Gläubiger zu zahlender Prozentsatz.