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ALLGEMEINE STAATSLEHRE

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allgemeine Staatslehre: übersetzung

allgemeine Staatslehre,
 
der Wissenschaftszweig, der das Wesen des Staates erforscht. Die Staatslehre beschäftigt sich 1) mit Begriff, Idee, Wesen, Rechtfertigung und Krise des Staates sowie mit dem Verhältnis von Staat und Recht (Staatsphilosophie); 2) mit den Erscheinungsformen des Staates in Geschichte und Gegenwart, den Typen und Methoden der Machtausübung, den staatstragenden und -bestimmenden Ständen, Parteien, Klassen, Verbänden und Gruppen (Staatssoziologie); 3) mit Entstehung, Änderung und Untergang des Staates und der Staatsverfassung, den Staats- und Verfassungs-Formen, den Staatsaufgaben, Staatsorganen und Staatsakten, den Grenzen der Staatsgewalt (Verfassungs-Lehre); 4) mit den Staatenverbindungen; 5) mit den politischen Ideenkreisen; 6) mit der Geschichte von Staatstheorien, Staatsphilosophie und Staatswissenschaft.


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