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DIÖZESE

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Diözese: übersetzung

Bistum

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Di|ö|ze|se 〈f. 19〉 = Bistum [<grch. dioikesis „Haushaltung, Verwaltung“]

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Di|ö|ze|se, die; -, -n [kirchenlat. dioecesis < griech. dioi̓kēsis = Verwaltung, Provinz] (kath. Kirche):
Amtsgebiet eines katholischen Bischofs; Bistum.

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Diözese
 
[griechisch »Verwaltungsbezirk«] die, -/-n,
 
 1) Antike: im Röm Reich Teil einer Provinz, die durch die Reformen Diokletians zwischen Provinz und Präfektur eingeschaltete Verwaltungsebene (insgesamt 12 Diözesen); bereits im 4. Jahrhundert wurde im Osten des Reichs diese Regionaleinteilung von der Kirche übernommen.
 
 2) evangelische Kirche: früher der Bezirk eines Superintendenten (Dekans); heißt jetzt Kirchenkreis, auch Dekanat.
 
 3) lateinische Kirche: Bịstum, Regelform einer Teilkirche.Die Diözese ist ein bestimmter Teil der Kirchenangehörigen, der dem Bischof in Zusammenarbeit mit dem Presbyterium zur Seelsorge anvertraut ist (c. 369 CIC). Sie wird in der Regel durch territoriale Abgrenzung gebildet und ist so die Grundlage der kirchlichen Gliederung. Die Diözese ist in Pfarreien aufgeteilt, von denen eine bestimmte Anzahl jeweils zu einem Dekanat zusammengefasst ist. Für die Errichtung neuer Diözesen (Zirkumskription) ist der Papst zuständig. Innerhalb der Diözese unterstehen alle Katholiken dem Diözesanbischof, wenn nicht ausnahmsweise für die Katholiken eines bestimmten Ritus eine eigene Diözese errichtet ist, z. B. für die katholischen Ukrainer in den USA. Vor- oder Ersatzformen für Sonderverhältnisse können sein: Prälatur, Gebietsabtei und Administratur, in den Missionen Apostolisches Vikariat und Präfektur; deren Leiter sind dem Bischof weitgehend gleichgestellt.
 
 4) Ostkirchen: im Byzantinischen Reich der Distrikt eines Patriarchen, heute das Bistum. An der Spitze steht der Bischof, dem zuweilen ein Vikarbischof zugeordnet ist. Bistumssynoden bestehen in den einzelnen Kirchen mit unterschiedlicher Zusammensetzung und verschiedenen Rechten. Zwischen Bischof und Priestern gibt es Propsteibezirke unter Erzpriestern (Pröpsten). Alle Klöster eines Bistums mit Ausnahme der Stauropegialklöster sind dem Bischof untergeordnet.
 

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Di|ö|ze|se, die; -, -n [kirchenlat. dioecesis < griech. dioíkēsis = Verwaltung, Provinz] (kath. Kirche): Amtsgebiet eines katholischen Bischofs, Bistum: Dort gründete ... Brandan ein christliches Reich mit sieben -n (Hacks, Stücke 104).


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Diözese f =, -n рел.

1. епархия

2. приход (евангелической церкви)



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f =, -n церк.
1) епархия
2) приход


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