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ANSPRUCH

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Anspruch: übersetzung

Recht; Anrecht; Bedarf; Funktionalität; Anforderung; Forderung; Erfordernis; zustehender Betrag

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An|spruch ['anʃprʊx], der; -[e]s, Ansprüche ['anʃprʏçə]:
1. etwas, was jmd. [für sich] beansprucht, fordert:
berechtigte, bescheidene, persönliche Ansprüche; seine Ansprüche anmelden; große Ansprüche an das Leben stellen.
Syn.: Anforderung, Forderung, Wunsch;
Anspruch auf etwas erheben/machen: etwas verlangen, fordern, beanspruchen:
sie erhob keinen Anspruch auf Schadenersatz;
etwas in Anspruch nehmen: von etwas Gebrauch machen, etwas benutzen; etwas erfordern, brauchen:
jmds. Hilfe in Anspruch nehmen; diese Arbeit nimmt viel Zeit, alle ihre Kräfte in Anspruch.
2. Anrecht:
sie hat den Anspruch auf das Haus verloren.
Zus.: Besitzanspruch, Rechtsanspruch.

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Ạn|spruch 〈m.1u
1. Recht, Anrecht (auf etwas)
2. Forderung
● (keinen) \Anspruch erheben (auf etwas) (nicht) haben wollen, (nicht) beanspruchen; seine Ansprüche geltend machen (bei, gegenüber jmdm.); allen Ansprüchen gerecht werden od. genügen alle Wünsche berücksichtigen; Ansprüche stellen etwas fordernberechtigter, begründeter \Anspruch auf etwas; er stellt große Ansprüche er ist unbescheiden, erwartet von seinen Mitmenschen zu viel ● dieses Buch erhebt keinen \Anspruch auf Vollständigkeit hat nicht alle Tatsachen usw. berücksichtigt; auf etwas \Anspruch haben; darf ich Ihre Hilfe, Ihre Liebenswürdigkeit einmal in \Anspruch nehmen?; er nimmt das Recht für sich in \Anspruch, zu kommen und zu gehen, wann er will; jmdn. stark in \Anspruch nehmen stark beschäftigen; etwas in \Anspruch nehmen Gebrauch davon machen, verwenden, benutzen; ihre Aufmerksamkeit war von den Vorgängen auf der Straße völlig in \Anspruch genommen sie war so davon gefesselt, dass sie für nichts anderes Sinn hatte; ich bin augenblicklich sehr, stark in \Anspruch genommen ich bin sehr beschäftigt, habe viel zu tun

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Ạn|spruch , der; -[e]s, Ansprüche:
1. Forderung:
ein berechtigter A.;
bescheidene Ansprüche;
Ansprüche an das Leben haben;
seine Ansprüche anmelden, befriedigen, durchsetzen;
er erhebt A. auf (beansprucht) sein Erbteil;
sie erhob A. darauf (verlangte), angemessen beteiligt zu werden;
er stellt keine Ansprüche (ist bescheiden);
die Pflanze stellt keine großen Ansprüche an den Boden;
jmdn., etw. in A. nehmen (1. jmdn. beanspruchen, von etw. Gebrauch machen: er nahm ihn, seine Hilfe gern in A. 2. erfordern, beanspruchen: der Beruf nimmt sie ganz in A.; das nimmt alle meine Kräfte in A.);
etw. für sich in A. nehmen (etw. Bestimmtes von sich behaupten).
2. Recht, Anrecht:
sein A. ist erloschen;
[keinen] A. auf Ruhegeld haben;
A. auf einen Kindergartenplatz haben.
3. Niveau, Qualität:
ein Werk mit hohem künstlerischem, wissenschaftlichem A.

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Anspruch,
 
Rechtswissenschaft: das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (z. B. § 194 BGB); Beispiele: Anspruch aus einem Vertragsverhältnis z. B. auf Kaufpreiszahlung; Anspruch auf Schadensersatz bei unerlaubter Handlung.

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Ạn|spruch, der; -[e]s, Ansprüche: 1. Forderung: ein berechtigter A.; bescheidene Ansprüche; ... sind ... in Leverkusen die Ansprüche zu hoch geschraubt worden (Kicker 82, 1981, 20); Mit dem großen Starangebot ... wuchsen die Ansprüche (Kraushaar, Lippen 102); Formuliert sind hier ästhetische Ansprüche (Reich-Ranicki, Th. Mann 98); Ansprüche an das Leben haben; seine Ansprüche anmelden, befriedigen, durchsetzen; Er ... war ein Wesen voll Romantik, Bosheit und persönlichen Ansprüchen (Musil, Mann 221); 08/15-Anlagen genügen ... nicht mehr unseren gehobenen Ansprüchen (CCI 1, 1986, 21); er erhebt A. auf (beansprucht) sein Erbteil; sie erhob A. darauf (verlangte), angemessen beteiligt zu werden; er stellte [keine] Ansprüche (ist [nicht] bescheiden); die Pflanze stellt keine großen Ansprüche an den Boden; ... konnte die IKK ́97 ... ihren A. als internationale Leitmesse ... einmal mehr eindrucksvoll unterstreichen (CCI 13, 1997, 1); *jmdn., etw. in A. nehmen (1. jmdn. beanspruchen, von etw. Gebrauch machen: er nahm ihn, seine Hilfe gern in A. 2. erfordern, beanspruchen: der Beruf nimmt sie ganz in A.; das nimmt alle meine Kräfte in A.; Die ... Ereignisse ... nehmen ... seine Zeit in A. [Reich-Ranicki, Th. Mann 53]); etw. für sich in A. nehmen (etw. Bestimmtes von sich behaupten): Was Stifter für sich in A. nahm, lässt sich auf Thomas Mann schwerlich übertragen (Reich-Ranicki, Th. Mann 72). 2. Recht, Anrecht: sein A. ist erloschen; [keinen] A. auf Ruhegeld haben; A. auf einen Kindergartenplatz haben; Der A. auf einen Arbeitsplatz ist also gleichbedeutend mit der Forderung auf einen hohen Lebensstandard (Gruhl, Planet 160); ∙ 3. gerichtliche Forderung: er solle sich stellen, gegen A. und Klage sein Recht zu wahren (Goethe, Reineke Fuchs 2, 264 f.).


найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
m -(e)s, ..sprüche
притязание, претензия (auf на что-л.); требование; право (требовать чего-л.); правопритязание
dinglicher Anspruch — юр. вещное требование
Anspruch erheben ( anmelden, geltend machen ) — выдвигать требование, претендовать, требовать, притязать
Anspruch haben (auf A) — иметь право (на что-л.)
er hat Anspruch auf Urlaub — ему полагается отпуск
seine Ansprüche herabsetzen — умерить свои требования, стать более умеренным
Ansprüche machen — выдвигать требования, претендовать, требовать
hohe Ansprüche stellen (an A) — предъявлять высокие требования (к кому-л., к чему-л.); быть требовательным (к кому-л., к чему-л.)
den Ansprüchen gerecht werden — соответствовать требованиям
j-n in Anspruch nehmen — отнимать у кого-л. время; апеллировать к кому-л.; обращаться к кому-л.(за помощью); привлекать кого-л. к (судебной) ответственности
er nimmt mich sehr ( stark ) in Anspruch — он у меня отнимает много времени; он доставляет мне много забот
er nimmt mich völlig für sich in Anspruch — он занимает всё моё время; он полностью загружает меня (делами)
nehmen Sie mich in Anspruch — располагайте мной
(zu sehr) in Anspruch genommen sein ( werden ) (von D, durch A) — быть (слишком) занятым ( загруженным ) (чем-л.)
j-s Dienste (j-s Hilfe) in Anspruch nehmen — пользоваться чьими-л. услугами (чьей-л. помощью)
darf ich Ihre Vermittlung in Anspruch nehmen? — могу ли я воспользоваться вашим посредничеством ( вашей помощью )?
ich will Ihre Güte nicht zu sehr in Anspruch nehmen — не хочу злоупотреблять вашей добротой
er darf diesen Ruhm für sich in Anspruch nehmen — он имеет основания гордиться этим
etw. als sein Verdienst (für sich) in Anspruch nehmen — ставить себе что-л. в заслугу
die ganze Zeit in Anspruch nehmen — поглощать ( отнимать ) всё время
die Beratungen werden einige Tage in Anspruch nehmen — переговоры займут ( продлятся, потребуют ) несколько дней
das Material wird stark in Anspruch genommen — тех. материал испытывает большие нагрузки


найдено в "Kleines deutsch-lateinisches Handworterbuch"
Anspruch: übersetzung

Anspruch, postulatio od. postulatum (Forderung). – ius (Recht übh.). – petitio (Klage vor Gericht; auch das Recht, A. zu machen). – vindiciae (der gerichtliche oder. förmliche A. auf eine Sache od. Person). – spes, auf etw., alcis rei (die Hoffnung auf etw., z. B. der nächste A. [z. B. auf die Regierung], spes secunda: mit A. auf Gewinn etw. tun, spe mercedis adductus alqd facio). – rechtliche Ansprüche haben, machen (geltend machen) können an jmd., est alci aliquid iuris adversus alqm. – A. haben, machen können auf etw., etw. in A. nehmen können, mereri od. merere alqd od. mit folg. Infin. od. mit folg. ut u. Konj. (verdienen, würdig sein). – ich habe keinen A.auf etw., auch alqd non pertinet ad me. – A. (Ansprüche) machen auf etw., etw. in A. nehmen (beanspruchen), petere alqd, von jmd., ab alqo (als sein Eigentum verlangen, auch gerichtlich); repetere alqd, von jmd., ab alqo (als sein Eigentum zurückverlangen, z. B. bona sua: u. übh. als mir gebührend verlangen); appetere alqd (etw. zu erlangen suchen, z. B. nomen consulis: u. partem aliquam laudis ex alqa re); alqd vindicare, mit u. ohne sibi, ad se, pro suo od. ut suum (gerichtlich u. sonst sich etwas mit wirklichem oder vermeintlichem Rechte zueignen, beilegen); alqd sibi permitti velle (wünschen, daß einem etwas gestattet werde, z. B. licentiam scribendi); alqd postulare (fordern, z. B. suum ius); alqd implorare (etwas anflehen, z. B. tribuniciam potestatem in alqm); alqd concupiscere (etwas wünschen und begehren, z. B. gloriam, mortem gloriosam); velle mit folg. Akk. u. Infin. (wollen, daß etc., z. B. qui se Atticos [esse] volunt, die darauf A. machen, Attiker zu sein: qui se philosophos appellari volunt, auf den Namen Ph. Anspr. machen); occupare alqd (durch Beschäftigung in Beschlag-, in A. nehmen, z. B. haec causa primos menses occupabit); defendere (verteidigend in A. nehmen als etc., z. B. rem aliennam quasi suam); uti alqo (gebrauchend in A. nehmen als etc., z. B. alqo adiutore, jmd. als Helfer, d. i. jmds. Hilfe); retinere alcis animum (festhaltend, fesselnd in A. nehmen, z. B. vehementer animos hominum in legendo, v. einer Schrift etc.); convertere in se[151] alcis animum (jmds. Aufmerksamkeit auf sich hinlenken u. so in A. nehmen, durch etw., alqā re). – höhere Ansprüche machen, concupiscere maiora. – keine A. machen, nihil appetere, concupiscere: keine besondern A. machen, nihil sibi praecipue appetere: auf etw. keinen A. machen können, ad alqd aspirare non posse (z. B. ad eam laudem). – seine Ansprüche aufgeben, fahren lassen, ius suum dimittere od. remittere. de iure suo decedere (sein Recht aufgeben); nihil amplius concupiscere (seine Wünsche): seine Ansprüche auf etwas aufgeben etc., remittere alqd; decedere de alqa re.



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