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BÜNDISCHE JUGEND

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bündische Jugend,
 
Sammelbezeichnung für die politisch und konfessionell nicht festgelegten Bünde der freien Jugendbewegung, die von keinem zweckbestimmten Altersverband abhängig waren, sondern im Geist der Meißnerformel als eigenständige Selbsterziehungsgemeinschaften ihr Leben gestalten wollten. Der um 1923 aufgekommene Begriff unterschied die Bünde der Jugendbewegung von den großen Jugendpflegeverbänden aller Richtungen im »Reichsausschuß der deutschen Jugendverbände«, in dem die bündische Jugend trotz ihrer geringen Zahl (etwa 50 000 Mitglieder) die aktivste Gruppe bildete (deshalb 1933 als erste vom nationalsozialistischen Regime verboten). Nach 1945 übernahmen die neu entstehenden Bünde der freien Jugendbewegung die Bezeichnung; die alten Bünde sind heute im »Freideutschen Kreis« und der »Ludwigstein-Vereinigung« zusammengeschlossen.


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