BEDINGTE KAPITALERHÖHUNG
bedingte Kapitalerhöhung: übersetzung
bedingte Kapitalerhöhung,
Erhöhung des Grundkapitals einer AG gegen neue Einlagen, wobei die effektive Kapitalzuführung von der Ausübung der Bezugs- oder Umtauschrechte abhängig ist. Die bedingte Kapitalerhöhung soll nach § 192 Absatz 2 Aktiengesetz nur bei Fusionen sowie bei der Ausgabe von Belegschaftsaktien und Wandelschuldverschreibungen Anwendung finden. Der Nennbetrag des bedingten Kapitals darf die Hälfte des bisherigen Grundkapitals nicht übersteigen; der bedingten Kapitalerhöhung müssen mindestens drei Viertel des in der Hauptversammlung vertretenen Aktienkapitals zustimmen.